Sie fragten:

Welche Nutzung ist für die öffentlichen Grün- und Freiflächen vorgesehen?

Die Antwort:

Ausschließlich eine öffentliche Nutzung. 

Für die Nutzung der freizugänglichen Grün- und Freiflächen ist einzig eine öffentliche Nutzung mit dem Fokus auf Bewegung und Erholung vorgesehen.

Kategorien:   Grünflächen