Sie fragten:
Welche Nutzung ist für die öffentlichen Grün- und Freiflächen vorgesehen?
Die Antwort:
Ausschließlich eine öffentliche Nutzung.
Für die Nutzung der freizugänglichen Grün- und Freiflächen ist einzig eine öffentliche Nutzung mit dem Fokus auf Bewegung und Erholung vorgesehen.